Gemeinschaft & Soziales

Gemeinschaft & Soziales

Schaffung, Erhaltung und Verwaltung von nachhaltigem Wohn‐ und Lebensraum für breite Bevölkerungsschichten, insbesondere Familien ist oberstes Handlungsprinzip für die KSWM. Die Zufriedenheit unserer Mieter, Wohnungseigentümer und aller anderen Kunden liegt uns am Herzen. Aus den Erträgen der Arbeit der KSWM können der kirchliche Auftrag erfüllt und soziale Projekte subventioniert werden.

Unser Ziel bei der Stadtteilentwicklung: Aktive Quartiersarbeit mit Schaffung neuer höherwertiger Wohnanlagen und neuer sozialer Durchmischung der Mieterstruktur.

Geförderter Mietwohnungsbau nach EOF

Geförderter Mietwohnungsbau nach EOF

Der geförderte Mietwohnungsbau nach dem einkommensorientierten Förderprogramm wurde 1994 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingeführt, um einkommensschwache Haushalte zu unterstützen.

  • Die Förderung besteht aus zwei Darlehen und einem möglichen Zuschuss für den Bauherrn sowie einem laufenden, einkommensabhängigen Zuschuss zur Wohnkostenentlastung für die begünstigten Haushalte.
  • Die Dauer der Belegungsbindung beträgt aktuell 25 Jahre, eine Verlängerung ist möglich.

Auch im Bereich des Mietwohnungsbaus nach EOF ist die KSWM erfolgreich tätig. Zuletzt fertiggestellt wurde 2020 die Wohnanlage in Markt Schwaben mit insgesamt 32 Wohneinheiten.

Familiengerechtes Wohnen

Familiengerechtes Wohnen

Familiengerechtes Wohnen setzt voraus, dass für Familien ausreichend bezahlbarer Wohnraum in entsprechender Größe und Qualität vorhanden ist

  • Zu einem familienfreundlichen Wohnumfeld gehören: u.a. Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, nachbarschaftliche Netzwerke und weitere Kontakt- und Vernetzungsangebote für Familien sowie eine familienfreundliche Infrastruktur.
  • Bei der Gestaltung eines familiengerechten Wohnumfeldes ist es wichtig, dass Familien selbst frühzeitig beteiligt werden.
  • Darüber hinaus spielt die umfassende Information von Familien sowohl im Hinblick auf die kommunale Infrastruktur und vorhandene Einrichtungen als auch in Bezug auf kommunale Angebote und Leistungen eine wichtige Rolle.

Die KSWM hat bei den zuletzt realisierten Wohnanlagen verstärkt auf einen höheren Anteil an familiengerechten Wohnungen mit 3, 4 oder mehr Zimmern geachtet. In der Siglstraße in München werden Anteile von 61% und in Kirchseeon sogar 72% erreicht.

Auch Reihen- und Doppelhäuser werden von der KSWM zur Miete angeboten: u.a. in Steinhöring, Zorneding und am Josef-Ritz-Weg in München.

Seniorengerechtes Wohnen

Seniorengerechtes Wohnen

Eine allgemeingültige Definition des seniorengerechten Wohnens gibt es nicht. Der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.) beschreibt die Eigenschaften des Begriffes wie folgt:

  • Ziel ist es, älteren Menschen möglichst lange ihr eigenes Leben in ihren vertrauten vier Wänden zu ermöglichen, dabei werden die Begriffe "Wohnen im Alter" und "Wohnen für ein langes Leben" genutzt.
  • Ein erster Schritt sind barrierearme Wohnungen über zielgerichtete Wohnraumanpassungen, wie Abbau von Schwellen in und zu der Wohnung und schwellenreduzierte oder bodengleiche Duschen, die bewegungseingeschränkten Bewohnern und jungen Familien gleichermaßen einen hohen Wohnkomfort bieten.
  • Der zweite Schritt beschreibt das Konzept des vernetzten Wohnens. Hierunter werden zielgruppenorientierte Dienstleistungen, auf der Basis klassischer und moderner Technologien verstanden. Die Vernetzung der Menschen als Anbieter und Nachfrager von Dienstleistungen.

Die KSWM unterstützt die Idee des seniorengerechten Wohnens durch Wohnanlagen, in denen besonders viele (oder alle) Wohneinheiten barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht sind.

In Ebersberg am Kurt-Rohde-Platz wurden 2014 12 barrierefreie Wohneinheiten (davon 2 rollstuhlgerecht) fertiggestellt. Bereits 1992 entstanden in der Aidenbachstraße in München 37 Wohneinheiten.

Clearinghaus

Clearinghaus

Clearinghäuser sind Wohnhäuser, in denen wohnungslos gewordene, geringverdienende Personen oder Familien zeitlich begrenzt untergebracht werden können.

  • In dieser Zeit wird für sie in einem Clearing - und Hilfsprozess eine neue Wohnperspektive erarbeitet, um sie anschließend wieder in dauerhafte Mietverhältnisse vermitteln zu können.
  • Der Clearingprozess umfasst im Wesentlichen die Klärung der zukünftigen Wohnperspektive und die dazu erforderlichen begleitenden sozialpädagogischen bzw. therapeutischen Maßnahmen. Die Familien, Paare und alleinstehenden Menschen sollen sich möglichst selbstständig in ihrer Wohnumgebung bewegen und handeln können. Während der Aufenthaltsdauer im Clearinghaus werden sie von einem Fachteam betreut.
  • Den Bewohnern eines Clearinghauses stehen abgeschlossene Wohneinheiten zur Verfügung. Diese sind mit einer Küche ausgestattet und teilweise möbliert. Ein Gemeinschaftsraum mit Küche, Büro für das Fachpersonal, Sanitäranlagen und Lagerräume im Keller ergänzen die individuellen Wohnbereich.

Die KSWM hat zum Jahresbeginn 2018 in der Plinganserstraße 29 in München ein Clearinghaus mit 31 barrierefreien Wohneinheiten (davon 4 WE rollstuhlgerecht) fertiggestellt. Lesen Sie mehr über das Clearinghaus Plinganserstraße.

Ein weiteres Clearinghaus entstand 2008 mit 38 barrierefreien Wohneinheiten (davon 5 WE rollstuhlgerecht) in der Leipartstraße 2 in München.

Clearinghäuser werden im Rahmen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms der Landeshauptstadt München als eines der Teilprogramme gefördert. Dabei werden Gelder für den Mietwohnungsbau auf städtischen Grundstücken bereitgestellt.